AGB

Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsvorfälle der Talentum AG.
Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Auftraggeberin und der Talentum AG.

Korrespondenzadresse

Talentum AG
Rotbühlstrasse 18
8810 Horgen
Tel: +41 79 401 66 41

Vertragsabschluss

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Offerten der Talentum während 30 Tagen gültig. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragserteilung durch die Auftraggeberin zustande. Aufträge können Talentum via E-Mail, Briefpost oder durch persönliche Übergabe zugestellt werden. Talentum kann die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen ablehnen und kann die Ausführung eines Auftrages unterbrechen, kürzen oder vorzeitig beenden, wenn der Kunde die Auftragserfüllung erschwert oder verunmöglicht, oder wenn der Kunde in Zahlungsverzug steht.

Haftung

Talentum führt sämtliche Aufträge mit der grösstmöglichen Sorgfalt und der nötigen Qualität durch. Für das Ergebnis ihrer Tätigkeit übernimmt Talentum jedoch keine Haftung. Die Haftung von Talentum für Schäden wird soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich wegbedungen. Talentum übernimmt insbesondere auch keine Haftung für Schäden, die auf Umstände zurückzuführen sind, die Talentum nicht zu vertreten hat. Talentum haftet insbesondere nicht für die Tauglichkeit der bei der Auftraggeberin installierten Drittsoftware und garantiert auch nicht die Funktionalität solcher Produkte innerhalb eines bestimmten IT-Systems oder in Kombination mit einer bestimmten Applikation. Weiter haftet Talentum nicht für Schäden, die (i) auf Fehlmanipulationen an der oder (ii) Angriffe auf die Hard- und Softwareumgebung zurückzuführen sind.

Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit

Talentum und die Auftraggeberin verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen und Daten, die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung des Vertrags zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung solange bestehen, als daran ein berechtigtes Interesse besteht.

Talentum und die Auftraggeberin sorgen in ihrem jeweiligen Einfluss- und Verantwortungsbereich für Datenschutz und Datensicherheit. Talentum erhebt und bearbeitet Personendaten wie in ihrer Datenschutzerklärung beschrieben, gemäss allfälligen Zusatzvereinbarungen mit der Auftraggeberin und in Übereinstimmung mit dem Schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und anderen anwendbaren Gesetzen.

Talentum verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschliesslich für die Durchführung des Auftrages zu verwenden. Gegenteilige Abmachungen bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber kann die anonymisierten Daten aus der Auftragsstudie für weitere Forschungsvorhaben verwenden. Er kann Dritten Nutzungsrechte an Daten einräumen. Talentum kann generelle Erkenntnisse aus Studien und Projekten weiterverwenden. Talentum sorgt dafür, dass Dritte aus der Verwendung des Know-hows nicht auf die Resultate der Studien oder vorherigen Projekten und die Identität des Auftraggebers schliessen können.

Aufbewahrungspflicht

Talentum ist verpflichtet, projektspezifische Unterlagen während zwei Jahren nach der Ablieferung des Untersuchungsberichtes aufzubewahren. Längere Fristen müssen ausdrücklich vereinbart werden.

Leistungen und Honorar

Wurde nichts Gegenteiliges vereinbart, ist Talentum zur Übertragung des Auftrages berechtigt. Dem Auftraggeber wird auf Verlangen die Identität der Subunternehmer bekannt gegeben.

Annullationsbedingungen

  • Beratung: Beendet die Auftraggeberin ein Beratungsprojekt vorzeitig, so sind alle bis dahingeleisteten Aufwendungen zuzüglich 50% der gemäss Auftrag nicht geleisteten Aufwendungen geschuldet.

  • Coaching: Beendet die Auftraggeberin ein Coaching vorzeitig, so sind alle bis dahingeleistete Aufwendungen zuzüglich 20% der gemäss Auftrag nicht geleisteten Aufwendungen geschuldet.

  • Assessment: Bei Annullation später als 14 Tage vor dem Durchführungsdatum des Einzel-Assessments werden 50% und später als 7 Tage vor Beginn der Durchführung wird der ganze Assessmentpreis verrechnet. Für Gruppen-Assessments gelten die gleichen Bedingungen wie für Beratungsprojekte.

Spesen und Drittkosten

Reisespesen nach effektivem Aufwand (Bahn 1. Kl. bzw. Auto CHF 0.85 pro km), Verpflegung/Übernachtung nach effektivem Aufwand. Kosten für Drittleistungen wie Hotel, Übersetzungen und Produktion von Hilfsmitteln werden durch den Auftraggeber übernommen, resp. in Rechnung gestellt.

Nutzung von Drittsoftware

Sofern Talentum den Auftrag mithilfe einer Softwareumgebung eines Dritten zu erbringen hat bzw. die Auftraggeberin die Leistungen von Talentum über eine solche nutzt, so erfolgt die Nutzung dieser Softwareumgebung nach den Lizenzbedingungen dieses Dritten. Ohne explizite gegenteilige Vereinbarung beschränkt sich die Leistung von Talentum darauf, die notwendigen Lizenzen zur vertragsgemässen Nutzung der Softwareumgebung zu erwerben. Talentum und die Auftraggeberin sorgen in ihrem jeweiligen Einfluss- und Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Lizenzbedingungen. Es obliegt der Auftraggeberin zu prüfen, ob die Softwareumgebung den Anforderungen des Kunden betreffend Kompatibilität, Datenschutz und Datensicherheit entspricht.

Allgemeines

Sollten diese Regelungen oder Teile dieser Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die deren wirtschaftlichem Sinn am nächsten kommt.
Jegliche von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Talentum und der Auftraggeberin entstehende Rechtsstreitigkeiten unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

Zürich, März 2021